Ausbildungsmodule
Für alle Mitglieder der Life@FAU werden nachfolgend gelistete Mindestanforderungen definiert, die bis zum Ende der Promotion erbracht werden sollen.
Die Einhaltung dieser Mindestanforderungen ist für alle Mitglieder der Life@FAU für einen erfolgreichen Abschluss der Life@FAU verbindlich.
Die medizinischen, biologischen und biophysikalischen Graduiertenkollegs sowie weitere Einrichtungen können über diese Mindestanforderungen hinausgehende Anforderungen für ihre jeweiligen Programme festlegen.
Den Besonderheiten der studienbegleitenden medizinischen Promotion wird dadurch Rechnung getragen, dass sich die zu absolvierenden Module an der kürzeren Netto-Promotionsdauer orientieren. Mediziner absolvieren verpflichtend eine neunmonatige Vollzeit-Forschungstätigkeit, die sich aus mindestens 8 zusammenhängenden Monaten und einem weiteren Monat zusammen setzt.
Ausbildungsmodule
Pro Ausbildungszeitraum ist durch das Leitungsgremium die Anzahl an fachspezifischen oder fachübergreifenden Weiterbildungsveranstaltungen festgelegt, die für den Erwerb des Zertifikats verpflichtend absolviert werden müssen, darunter eine Weiterbildung im Bereich „Gute Wissenschaftliche Praxis“. Weitere an der FAU (insb. durch Life@FAU, FAU-GZ) und an dem Universitätsklinikum angebotene Kurse können frei gewählt werden.
Bitte beachten Sie: Die Kurse müssen eine Mindestdauer von 4 Stunden aufweisen. Kurse zu Grundlagenwissen werden nicht anerkannt.
Vorgegebene Anzahl an Weiterbildungen:
Dr. med.: insgesamt mindestens zwei Weiterbildungen
Dr. rer. nat. / Dr. rer. biol. hum.: insgesamt mindestens drei Weiterbildungen
Ein von den Doktorandinnen/Doktoranden organisiertes Seminar soll mindestens einmal monatlich während des Semesters stattfinden. Die Anwesenheit ist verpflichtend. Doktorandinnen/Doktoranden ohne Assoziation zu einem Graduiertenkolleg können sich nach Rücksprache mit der Sprecherin/dem Sprecher des jeweiligen Graduiertenkollegs an einem Jour-Fixe der Graduiertenkollegs beteiligen oder in Absprache mit dem Leitungsgremium einen eigenen Jour Fixe organisieren. Für die inhaltliche Gestaltung sind die Doktorandinnen/Doktoranden selbst verantwortlich. Sie gestalten den Jour-Fixe aus fachrelevanten Weiterbildungsmodulen, wie beispielsweise einem Journal-Club, Progress-Report, Präsentationen von Gastsprecherinnen/Gastsprechern und anderen Weiterbildungsinhalten.
Vorgegebene Anzahl an Teilnahmen:
Dr. med.: mindestens 6 Teilnahmen insgesamt. Für alle ab Juni 2024 aufgenommenen Medizinpromovierenden gelten 8 Teilnahmen insgesamt.
Dr. rer. nat. / Dr. rer. biol. hum.: mindestens 6 von 8 Terminen pro Jahr über die Dauer der Promotion (3 Jahre). Insgesamt mindestens 18 Teilnahmen.
Sie sind verpflichtet Ihr Projekt 1x pro Jahr zu präsentieren.
Die Teilnahme der Doktorandinnen/Doktoranden an einem jährlichen internen Retreat ist vorgesehen. Die Doktorandinnen/Doktoranden sollen dabei ihre Projekte mittels Poster oder Vortrag präsentieren und diskutieren.
Vorgegebene Anzahl an Teilnahmen:
Dr. med.: mindestens eine Teilnahme insgesamt
Dr. rer. nat. / Dr. rer. biol. hum.: jährlich eine Teilnahme (insgesamt mindestens 3)
Die Promovierenden müssen an lokal organisierten Gastsprecherseminaren teilnehmen. Dabei steht es den Doktorandinnen/Doktoranden frei, aus dem lokalen Angebot an Gastsprecherseminaren selbst zu wählen. Über die zu absolvierende Zahl entscheidet das Leitungsgremium.
Vorgegebene Anzahl an Gastsprecherseminaren:
Dr. med.: mindestens 10 Teilnahmen insgesamt
Dr. rer. nat. / Dr. rer. biol. hum.: jährlich mindestens 10 Teilnahmen über die Dauer der Promotion (3 Jahre). Insgesamt mindestens 30 Teilnahmen.
Die Doktorandinnen/Doktoranden müssen mindestens eine bzw. zwei Präsentation(en) (Poster oder Vortrag) auf unterschiedlichen externen, überregionalen Fachtagungen nachweisen.
Vorgegebene Anzahl an Präsentationen:
Dr. med.: mindestens eine aktive Teilnahme insgesamt
Dr. rer. nat. / Dr. rer. biol. hum.: mindestens zwei aktiven Teilnahmen insgesamt
Doktorandinnen/Doktoranden engagieren sich im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Diese soll durch mind. eine aktive Beteiligung abgebildet werden, wie z.B. der Partizipation an der Langen Nacht der Wissenschaften, einem Schulprojekt, an einem Online-Beitrag oder an einem Beitrag für die breite Bevölkerung. Es soll es sich dabei um die Kommunikation von wissenschaftlichen Inhalten handeln.
Es wird erwartet, dass die Doktorandin/der Doktorand zum Ende der Promotion in einem angesehenen wissenschaftlichen Journal mind. eine Publikation als Erstautorin/Erstautor nachweisen kann.
Die Betreuung der Doktorarbeit erfolgt durch eine vom Doktoranden zu benennende Mentoringkommission bestehend aus 3 Betreuern (davon mindestens eine/einer promotionsberechtigt bzw. zwei bei dr. med.), wobei mindestens ein Mitglied der Mentoringkommission einem anderen Lehrstuhl angehören soll. Rechte und Pflichten der/des Promovierenden und der Betreuerin/des Betreuers werden in einer Betreuungsvereinbarung niedergelegt. Die Treffen erfolgen nach folgendem Zeitplan:
- Medizindoktoranden: initiales Treffen zu Beginn der experimentellen Arbeiten (Beginn Vollzeitforschung/Stipendium), Treffen nach Beendigung der experimentellen Arbeiten (Ende Vollzeitforschung/Stipendium), danach jährlich bis zur Einreichung der Promotion
Für alle ab Mai 2022 aufgenommenen Medizinpromovierenden gilt folgende Regelung: Treffen der Mentoringkommission mit dem Doktoranden sollen zu Beginn der experimentellen Arbeiten (Beginn Vollzeitforschung/Stipendium), nach deren Beendigung (Ende Vollzeitforschung/Stipendium) sowie nach 12 Monaten nach Aufnahme des Stipendiums. - Naturwissenschaftliche Doktoranden: initiales Treffen, danach jährliche Treffen, zum Ende der Arbeiten
Über die Sitzungen der Mentoringkommission ist ein Protokoll anzufertigen.
Medizindoktoranden nehmen darüber hinaus regelmäßig an Besprechungsformaten ihrer Einrichtung teil, dafür kommen z.B. klinische Visiten, klinische Fallbesprechungen und Arbeitsgruppenbesprechungen in Frage. Eine Teilnahmebestätigung erfolgt durch den direkten Betreuer.
Für Teilnehmer ab Juni 2024 ist eine regelmäßige Teilnahme erforderlich.